Privateigentum
– „tief im Wesen des Menschen“ begründet? |
| Der Begriff des Privateigentums ist einer der zentralen Begriffe,
auf dem die moderne Gesellschaft ihr Selbstverständnis aufbaut. Privateigentum
wird als „dem“ Menschen angemessene Aneignungs- und Rechtsform
von Gütern begriffen – die bürgerliche Gesellschaft damit
als vernünftig und dem Wesen des Menschen angemessene legitimiert.
Die bei weitem einflussreichste Fassung, ja die Begründung des modernen
Privateigentumsbegriffs findet sich in der 1689 veröffentlichten
Zweiten Abhandlung über die Regierung von John Locke. Locke leitet
das Recht auf Privateigentum aus dem Wesen des Menschen ab, genauer: aus
der „Vermischung“ seiner Fähigkeiten mit Sachgütern
durch Arbeit. Privateigentum wird damit erstmals in der politischen Ideengeschichte
systematisch als vorsoziales Rechtsinstitut begründet und damit dem
aufstrebenden Bürgertum eine nachhaltige Legitimationsgrundlage geschaffen,
die noch im BGB nachwirkt. Auch viele Kritiken am Kapitalismus wurden
von dieser „Arbeitstheorie des Eigentums“ geprägt („Eigentum
(der Ausbeuter) ist Diebstahl“, „Recht auf den vollen Arbeitsertrag“
usw.). Der Vortrag soll Lockes Ansatz in seinen Grundzügen und ideengeschichtlichen
Konstellationen vorstellen und einer Kritik unterziehen. Die Widersprüche
des ökonomischen Liberalismus sollen dabei ebenso deutlich werden,
wie die gemeinsamen (falschen) Grundlagen, die viele linke Eigentumstheorien
mit ihrem liberalen Widerpart teilen. |
| Mittwoch 18. März 2009, 20.00 Uhr, Eintritt frei |